Förderprogramm Klimaschutzinitiative
Klimaschutzinitiative - Maßnahmen an gewerblichen Kälteanlagen
Es handelt sich um einen Zuschuss aus dem Förderbereich Energieeffizienz & Erneuerbare Energien. Der Zuschuss wird bundesweit ausgereicht. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist für die Begleitung von Förderanträgen zuständig.
Kurzübersicht
Ziel und Gegenstand
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) fördert auf der Grundlage des „Integrierten Energie- und Klimaschutzprogramms der Bundesregierung“ (IEKP) Maßnahmen in der gewerblichen Kältetechnik.
Gefördert werden
- Erstellung einer energetisch-kältetechnischen Bestandsaufnahme einer bestehenden Kälteanlage (Status-Check-Förderung)
- Maßnahmen zur energetischen Sanierung bestehender Kälteanlagen und Maßnahmen an neu zu errichtenden Anlagen, für die Energieverbrauchsminderungen durch Einsatz effizienter Technik nachgewiesen werden (Basisförderungen) sowie
- Maßnahmen zur Nutzung der Abwärme aus Produktionsprozessen und Kälteanlagen (Bonusförderung).
Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind gewerbliche Unternehmen.
Voraussetzungen
Für die Status-Check-Förderung müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
- Der Jahresenergieverbrauch der Kälteanlage muss mindestens 50% des Gesamtenergieverbrauchs betragen
- die jährlichen Kosten je Kälteanlage für elektrische Energie und Leistung müssen mindestens 15.000 EUR betragen
- der jährliche Energieverbrauch muss mindestens 150.000 kWh betragen.
Für Maßnahmen zur energetischen Sanierung bestehender Kälteanlagen muss der Jahres-Elektroenergieverbrauch mindestens 150.000 kWh betragen und der Status-Check muss ein Energieverbrauchs-Minderungspotenzial durch Einsatz effizienter Komponenten und Systeme von mindestens 35% ergeben haben.
In Neuanlagen müssen CO 2, NH 3 oder nichthalogenierte Kohlenwasserstoffe als Kältemittel sowie Anlagenkomponenten mit hoher Effizienz eingesetzt werden und der ermittelte Jahres-Elektroenergieverbrauch einer Anlage muss mindestens 100.000 kWh bzw. die Kosten für elektrische Energie und Leistung der Anlagen muss mindestens 10.000 EUR pro Jahr betragen.
Die Anlage muss über einen separaten, fernauslesbaren Elektroenergiezähler verfügen, von einem Fachbetrieb gewartet werden sowie Vorkehrungen zur Verringerung der Kältemittelemissionen vorsehen. Es dürfen keine klimaschädlichen Dämm-Materialien verwendet werden.
Art und Höhe der Förderung
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses. Die Höhe der Förderung beträgt für
- den Status-Check 75% der in Rechnung gestellten Kosten, maximal jedoch 1.000 EUR, bei Anlagen mit besonderem Berechnungsaufwand 1.300 EUR
- die Basisförderung 15% der Nettoinvestitionskosten oder 25% der Nettoinvestitionskosten, wenn CO 2, NH 3 oder nichthalogenierte Kältemittel verwendet werden und mittels TEWI-Berechnung ein Nachweis über die Gesamteffizienz erbracht wird und für
- die Bonusförderung 25% der Nettoinvestitionskosten und 35% der Nettoinvestitionskosten bei Verwendung von CO 2, NH 3 oder nichthalogenierter Kohlenwasserstoffe als Kältemittel.
Antragsverfahren
Die StatusCheck-Förderung ist ein einstufiges Verfahren, d.h. der StatusCheck wird unabhängig von einem Antrag beim BAFA in Auftrag gegeben, der Zuschuss zu den Kosten wird nachträglich beim BAFA beantragt. Die Basis- und die Bonusförderung erfolgen in einem zweistufigen Verfahren, d.h. es wird zuerst ein Antrag auf Förderung gestellt und dann erst der Auftrag erteilt. Das BAFA erteilt einen grundsätzlichen Förderbescheid. Nach Abschluss der Maßnahmen muss vom antragstellenden Unternehmen ein Verwendungsnachweis in der im Bescheid geforderten Form erbracht werden. Danach erteilt das BAFA gegebenenfalls einen konkreten Förderbescheid und zahlt den möglichen Förderbetrag aus.
Das BAFA bietet ein elektronisches Verfahren an. Die vorgeschriebenen Antragsvordrucke können im Internet abgerufen oder beim BAFA angefordert werden.
(Quelle: Richtlinien des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) vom 5. Dezember 2008, Bundesanzeiger Nr. 194 vom 19. Dezember 2008, S. 4621.)
Die Förder-Checks

Erfahren Sie mehr über Ihr Förderpotenzial.
Hier geht es zu unseren kostenlosen Förder-Checks.