Zuschüsse für gewerbliche Kälteanlagen

Klimaschutzinitiative - Zuschüsse für Maßnahmen an gewerblichen Kälteanlagen

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) fördert auf der Grundlage des „Integrierten Energie- und Klimaschutzprogramms der Bundesregierung“ (IEKP) Maßnahmen in der gewerblichen Kältetechnik.

Gefördert werden

  • die Erstellung einer energetisch-kältetechnischen Bestandsaufnahme einer bestehenden Kälteanlage (Status-Check-Förderung) mit 75% der in Rechnung gestellten Kosten, maximal jedoch 1.000 EUR, bei Anlagen mit besonderem Berechnungsaufwand 1.300 EUR

  • Maßnahmen zur energetischen Sanierung bestehender Kälteanlagen und Maßnahmen an neu zu errichtenden Anlagen, für die Energieverbrauchsminderungen durch Einsatz effizienter Technik nachgewiesen werden (Basisförderungen) mit15% -25% der Nettoinvestitionskosten

  • Maßnahmen zur Nutzung der Abwärme aus Produktionsprozessen und Kälteanlagen (Bonusförderung) mit 25% - 35% der Nettoinvestitionskosten.


Antragsberechtigt sind gewerbliche Unternehmen. Prüfen Sie mit der Checkliste, ob die Anlagen förderfähig sind und aktivieren Sie das Förderpotenzial. Bitte beachten Sie, dass Anträge vor Beginn der Maßnahmegestellt werden müssen. Ausnahme: der Zuschuss für den Status-Check kann bis 6 Monate nach Durchführung beantragt werden.

Das technische Know-How haben Sie. Das förderrechtliche Know-How haben wir. Wir unterstützen Sie gerne dabei, Ihnen den Zugang zu den bereit stehenden öffentlichen Zuschüssen zu verschaffen.

Rufen Sie uns an und vereinbaren ein kostenloses Erstgespräch mit uns. Sie erreichen uns unter der Telefonnummer 0211/73061900. Wir freuen uns auf Ihren Anruf.
      
Ihr No-Risk-Bonus: Wir stellen unsere Leistungen nur bei Auszahlung des Klima-Zuschusses in Rechnung.