Die Beantragung
Wie funktioniert die Förderung?
- Sie beraten Ihren Kunden und rechnen Ihre Leistung ab. Dabei sind bei der Rechnungslegung minimale formale Anforderungen zu erfüllen.
- Der Kunde bezahlt die Rechnung.
- Wir prüfen für Sie, ob Ihr Kunde den Förderkriterien der Zuschussbehörden entspricht und ob ihm keine innerbetrieblichen, versteckten subventionserheblichen Tatsachen den Weg zum Fördertopf versperren.
- Sie fassen Ihre Beratungsleistung spätestens drei Monate nach Abschluss schriftlich in einem Bericht zusammen und reichen ihn mit einem formalen Zuschussantrag, den der Kunde stellen und unterschreiben muss, der Rechnung und dem Zahlungsnachweis des Kunden (Kopie des Kontoauszuges) bei der Leitstelle ein.
- Die Leitstelle überprüft die Unterlagen und gibt diese an die übergeordnete Zuschussbehörde weiter, die die Qualitätsprüfung vornimmt.
- Ihr Kunde erhält einen Bescheid vom Fördergeber. Ist dieser positiv, erfolgt die Auszahlung des Zuschusses auf das Konto Ihres Kunden.
Wenn Sie zum ersten Mal einen Beratungsbericht abgeben und einen Zuschuss für Ihren Kunden beantragen, werden Ihre Beratereigenschaften von der Leitstelle einmalig sorgfältig geprüft. In diesem Registrierungsvorgang müssen Sie Ihre beruflichen und fachlichen Qualifikationen nachweisen. Wenn Sie Fragen zum Registrierungsvorgang haben oder Unterstützung bei der Berichterstellung benötigen, begleiten wir Sie gerne mit unserem Know-How.
Wir helfen Ihnen, die Theorie in die Praxis umzusetzen. Rufen Sie uns unter der Telefonnummer 0211/7306 1900 an oder nehmen Sie Kontakt zu uns auf.
Warum verschenkt der Staat Geld?
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Die Förder-Checks

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