Unternehmensberater
Nutzen Sie die klassischen Förderquellen von Bund und Ländern. Sie stehen auch Ihnen zur Verfügung und können in wenigen Wochen Ihr eigenes Dienstleistungsportfolio sinnvoll ergänzen.
Die übergeordnete Zielsetzung dieses speziellen Förderschwerpunktes ist, das Wirtschaftswachstum in Deutschland generell zu fördern. Statistiken zeigen, dass gravierende Informationsdefizite immer wieder Ursache für das Scheitern von Unternehmen oder Investitionsvorhaben sind. In vielen Fällen könnten die Probleme im Vorfeld durch qualifizierte Beratungen ausgeschaltet werden. Gut beratene Unternehmen treten erfolgreicher am Markt auf und erreichen das, was die Regierung will: Umsätze steigern, Bruttosozialprodukt erhöhen, Arbeitsplätze sichern und neue schaffen.
Die Regierung unterstützt es deshalb, dass auch kleine und mittlere Unternehmen Hilfe zur Selbsthilfe in Anspruch nehmen. Sie geht davon aus, dass ein gut beratener Unternehmer sicher am Markt steht, Umsätze generiert, Gewinne macht, deshalb auch seine Steuern zahlt und dazu beiträgt, dass Arbeitsplätze geschaffen werden. Deshalb ist der Staat daran interessiert, dass Unternehmer eine qualifizierte Beratung zu allgemeinen Wirtschaftsbereichen in Anspruch nehmen und legt Förderprogramme auf, die wirtschaftliche Beratungsleistungen subventionieren.
Eine qualifizierte Beratung setzt voraus, dass Sie eine fundierte Beratungserfahrung nachweisen können. Dieser Nachweis ist in Abhängigkeit von den genutzten Fördertöpfen zu erbringen. Unter anderem sind dabei auch nachprüfbare Referenzen vorzulegen. Welche Mindesterfahrungen und Nachweise Sie den zuständigen Fördergebern beibringen müssen, ist in den jeweils geltenden Richtlinien festgelegt und muss im Einzelfall geprüft werden. Sobald Sie Ihren individuellen beruflichen Hintergrund offen gelegt haben und den Voraussetzungen entsprechen, werden Sie als Berater registriert. Die Registrierungsvorgänge unterscheiden sich voneinander und werden von jedem Fördergeber verlangt. So soll sicher gestellt werden, dass die öffentlichen Gelder nur für seriöse Beratungsleistungen ausgezahlt werden.
Nicht jeder Unternehmensberater wird von den Zuschussbehörden anerkannt. Nur nachweislich qualifizierte Personen werden zugelassen. Die geprüfte Registrierung bei einer Bundes- oder Landesbehörde bescheinigt Ihnen im Nebeneffekt eine seriöse Kundenorientierung, die für mögliche Neukunden die Hemmschwelle zur Kontaktaufnahme ein gutes Stück nach unten verschiebt.
In der Praxis heißt das:
Zunächst ist der geplante Beratungsinhalt mit den Inhalten und Zielsetzungen der Förderprogramme abzugleichen. Gleichzeitig ist Ihre Zulässigkeit als Berater bezogen auf das jeweilige Förderprogramm zu prüfen. Passen Ihre Voraussetzungen, werden die Zugangsvoraussetzungen Ihres Kunden geprüft. Sind alle Grundvoraussetzungen gegeben, können die Zuschussanträge gestellt werden. Achtung: diese sind in den allermeisten Fälle vor Beginn der Beratung zu stellen. Es ist wichtig, dass die formalen Vorgaben in den Programmen eingehalten werden, da der Zuschuss sonst verwehrt wird.
Ihre Kunden beantragen in Zusammenarbeit mit Ihnen einen Zuschuss auf die Dienstleistungen, die Sie für Ihren Kunden erbringen. Ihr Kunde bekommt nach Abschluss Ihrer Beratungsleistung von der zuständigen Zuschussbehörde eine Überweisung auf sein Konto ausgezahlt. Mit diesem Zuschuss-Bonus ermöglichen Sie Ihrem Kunden einen echten geldwerten Vorteil und grenzen sich klar zur Konkurrenz ab. Wenn Sie Ihren Kunden Zugang zu öffentlichen Zuschüssen für Ihre qualifizierte Beratungsleistung verschaffen können, stärkt das nicht nur bereits vorhandene Geschäftsbeziehungen, weil Sie im Sinne Ihres Kunden handeln, sondern erweitert Ihren potenziellen Kundenkreis und damit Ihr Umsatzvolumen. So haben beide Seiten etwas davon.
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